ZE120.05 Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 264 bis 432 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE120.05 · 5.118,62 € × 15.118,62 €
Zusatzentgelt5.118,62 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.64Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 264 bis 432 Stunden
  • 8-854.74Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 264 bis 432 Stunden