ZE120.04 Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 144 bis 264 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE120.04 · 2.791,73 € × 12.791,73 €
Zusatzentgelt2.791,73 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.63Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 144 bis 264 Stunden
  • 8-854.73Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 144 bis 264 Stunden