ZE120.03 Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 72 bis 144 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE120.03 · 1.399,20 € × 11.399,20 €
Zusatzentgelt1.399,20 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.62Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 72 bis 144 Stunden
  • 8-854.72Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 72 bis 144 Stunden