ZE120.02 Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 24 bis 72 Stunden

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE120.02 · 631,66 € × 1631,66 €
Zusatzentgelt631,66 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-854.61Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation: Mehr als 24 bis 72 Stunden
  • 8-854.71Antikoagulation mit sonstigen Substanzen: Mehr als 24 bis 72 Stunden