ZE118.11 2.500 mg bis unter 2.750 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP49.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP49.11 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE118.11 · 4.925,00 € × 14.925,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP49.11 · 4.925,00 € × 14.925,00 € = gleich
Zusatzentgelt4.925,00 €

Auslösende OPS-Kodes1