ZE118.09 2.000 mg bis unter 2.250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP49.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP49.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE118.09 · 3.940,00 € × 13.940,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP49.09 · 3.940,00 € × 13.940,00 € = gleich
Zusatzentgelt3.940,00 €

Auslösende OPS-Kodes1