ZE118.06 1.250 mg bis unter 1.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP49.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP49.06 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE118.06 · 2.462,50 € × 12.462,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP49.06 · 2.462,50 € × 12.462,50 € = gleich
Zusatzentgelt2.462,50 €

Auslösende OPS-Kodes1