ZE118.0 125 mg bis unter 250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP49.01ZP49.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP49.01, ZP49.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE118.0 · 656,67 € × 1656,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP49.01 · 328,33 € × 1328,33 € −328,34 €
Zusatzentgelt656,67 €

Auslösende OPS-Kodes2