ZE117.17 5,00 mg bis unter 5,50 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.17 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE117.17 · 11.767,04 € × 111.767,04 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.17 · 11.767,04 € × 111.767,04 € = gleich
Zusatzentgelt11.767,04 €

Auslösende OPS-Kodes1