ZE117.16 4,50 mg bis unter 5,00 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE117.16 · 11.201,76 € × 111.201,76 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.16 · 11.201,76 € × 111.201,76 € = gleich
Zusatzentgelt11.201,76 €

Auslösende OPS-Kodes1