ZE117.15 4,00 mg bis unter 4,50 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.15 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE117.15 · 9.402,50 € × 19.402,50 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.15 · 9.402,50 € × 19.402,50 € = gleich
Zusatzentgelt9.402,50 €

Auslösende OPS-Kodes1