ZE117.13 3,25 mg bis unter 3,50 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE117.13 · 8.090,16 € × 18.090,16 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.13 · 8.090,16 € × 18.090,16 € = gleich
Zusatzentgelt8.090,16 €

Auslösende OPS-Kodes1