ZE117.13 3,25 mg bis unter 3,50 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.13 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE117.13 · 8.029,81 € × 18.029,81 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.13 · 8.029,81 € × 18.029,81 € = gleich
Zusatzentgelt8.029,81 €

Auslösende OPS-Kodes1