ZE117.12 3,00 mg bis unter 3,25 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.12 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE117.12 · 7.527,96 € × 17.527,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.12 · 7.527,96 € × 17.527,96 € = gleich
Zusatzentgelt7.527,96 €

Auslösende OPS-Kodes1