ZE117.10 2,50 mg bis unter 2,75 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.10 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE117.10 · 5.883,52 € × 15.883,52 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.10 · 5.883,52 € × 15.883,52 € = gleich
Zusatzentgelt5.883,52 €

Auslösende OPS-Kodes1