ZE117.08 2,00 mg bis unter 2,25 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.08 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE117.08 · 4.978,56 € × 14.978,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.08 · 4.978,56 € × 14.978,56 € = gleich
Zusatzentgelt4.978,56 €

Auslösende OPS-Kodes1