ZE117.08 2,00 mg bis unter 2,25 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE117.08 · 4.701,25 € × 14.701,25 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.08 · 4.701,25 € × 14.701,25 € = gleich
Zusatzentgelt4.701,25 €

Auslösende OPS-Kodes1