ZE117.06 1,50 mg bis unter 1,75 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP48.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP48.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE117.06 · 3.733,92 € × 13.733,92 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP48.06 · 3.733,92 € × 13.733,92 € = gleich
Zusatzentgelt3.733,92 €

Auslösende OPS-Kodes1