ZE116.14 2.460 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP47.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP47.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE116.14 · 12.802,87 € × 112.802,87 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP47.14 · 12.802,87 € × 112.802,87 € = gleich
Zusatzentgelt12.802,87 €

Auslösende OPS-Kodes1