ZE116.12 1.980 mg bis unter 2.220 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP47.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP47.12 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE116.12 · 10.401,76 € × 110.401,76 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP47.12 · 10.401,76 € × 110.401,76 € = gleich
Zusatzentgelt10.401,76 €

Auslösende OPS-Kodes1