ZE116.05 660 mg bis unter 780 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP47.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP47.05 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE116.05 · 3.528,35 € × 13.528,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP47.05 · 3.528,35 € × 13.528,35 € = gleich
Zusatzentgelt3.528,35 €

Auslösende OPS-Kodes1