ZE116.04 540 mg bis unter 660 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP47.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP47.04 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE116.04 · 2.923,49 € × 12.923,49 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP47.04 · 2.923,49 € × 12.923,49 € = gleich
Zusatzentgelt2.923,49 €

Auslösende OPS-Kodes1