ZE116.02 300 mg bis unter 420 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP47.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP47.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE116.02 · 1.851,69 € × 11.851,69 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP47.02 · 1.851,69 € × 11.851,69 € = gleich
Zusatzentgelt1.851,69 €

Auslösende OPS-Kodes1