ZE115.24 8.000 mg bis unter 9.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP46.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.24 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE115.24 · 29.507,05 € × 129.507,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.24 · 29.507,05 € × 129.507,05 € = gleich
Zusatzentgelt29.507,05 €

Auslösende OPS-Kodes1