ZE115.20 4.000 mg bis unter 4.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP46.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.20 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE115.20 · 14.806,91 € × 114.806,91 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.20 · 14.806,91 € × 114.806,91 € = gleich
Zusatzentgelt14.806,91 €

Auslösende OPS-Kodes1