ZE115.18 2.800 mg bis unter 3.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP46.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.18 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE115.18 · 10.179,75 € × 110.179,75 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.18 · 10.179,75 € × 110.179,75 € = gleich
Zusatzentgelt10.179,75 €

Auslösende OPS-Kodes1