ZE115.12 1.200 mg bis unter 1.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP46.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE115.12 · 4.337,96 € × 14.337,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.12 · 4.337,96 € × 14.337,96 € = gleich
Zusatzentgelt4.337,96 €

Auslösende OPS-Kodes1