ZE115.0 75 mg bis unter 125 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP46.01ZP46.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.01, ZP46.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE115.0 · 520,56 € × 1520,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.01 · 318,12 € × 1318,12 € −202,44 €
Zusatzentgelt520,56 €

Auslösende OPS-Kodes2