ZE115.08 700 mg bis unter 800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP46.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE115.08 · 2.429,26 € × 12.429,26 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.08 · 2.429,26 € × 12.429,26 € = gleich
Zusatzentgelt2.429,26 €

Auslösende OPS-Kodes1