ZE115.03 200 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP46.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP46.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE115.03 · 694,07 € × 1694,07 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP46.03 · 694,07 € × 1694,07 € = gleich
Zusatzentgelt694,07 €

Auslösende OPS-Kodes1