ZE114.20 64.200 mg bis unter 73.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP45.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP45.20 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE114.20 · 11.882,37 € × 111.882,37 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP45.20 · 11.882,37 € × 111.882,37 € = gleich
Zusatzentgelt11.882,37 €

Auslösende OPS-Kodes1