ZE114.18 45.000 mg bis unter 54.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP45.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP45.18 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE114.18 · 8.497,48 € × 18.497,48 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP45.18 · 8.497,48 € × 18.497,48 € = gleich
Zusatzentgelt8.497,48 €

Auslösende OPS-Kodes1