ZE114.15 30.600 mg bis unter 35.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP45.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP45.15 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE114.15 · 5.676,74 € × 15.676,74 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP45.15 · 5.676,74 € × 15.676,74 € = gleich
Zusatzentgelt5.676,74 €

Auslösende OPS-Kodes1