ZE114.0 1.000 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP45.01ZP45.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP45.01, ZP45.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE114.0 · 411,36 € × 1411,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP45.01 · 235,06 € × 1235,06 € −176,30 €
Zusatzentgelt411,36 €

Auslösende OPS-Kodes2