ZE114.03 3.000 mg bis unter 4.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP45.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP45.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE114.03 · 599,41 € × 1599,41 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP45.03 · 599,41 € × 1599,41 € = gleich
Zusatzentgelt599,41 €

Auslösende OPS-Kodes1