ZE113.0 400 mg bis unter 800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP44.01ZP44.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP44.01, ZP44.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE113.0 · 332,83 € × 1332,83 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP44.01 · 190,19 € × 1190,19 € −142,64 €
Zusatzentgelt332,83 €

Auslösende OPS-Kodes2