ZE113.0 400 mg bis unter 800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP44.01ZP44.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP44.01, ZP44.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE113.0 · 319,01 € × 1319,01 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP44.01 · 182,29 € × 1182,29 € −136,72 €
Zusatzentgelt319,01 €

Auslösende OPS-Kodes2