ZE113.06 2.400 mg bis unter 2.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP44.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP44.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE113.06 · 903,39 € × 1903,39 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP44.06 · 903,39 € × 1903,39 € = gleich
Zusatzentgelt903,39 €

Auslösende OPS-Kodes1