ZE112.14 8,8 g bis unter 10,4 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP43.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP43.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE112.14 · 5.947,30 € × 15.947,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP43.14 · 5.947,30 € × 15.947,30 € = gleich
Zusatzentgelt5.947,30 €

Auslösende OPS-Kodes1