ZE112.12 6,4 g bis unter 7,2 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP43.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP43.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE112.12 · 4.137,65 € × 14.137,65 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP43.12 · 4.137,65 € × 14.137,65 € = gleich
Zusatzentgelt4.137,65 €

Auslösende OPS-Kodes1