ZE112.0 0,4 g bis unter 0,6 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP43.01ZP43.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP43.01, ZP43.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE112.0 · 424,81 € × 1424,81 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP43.01 · 297,36 € × 1297,36 € −127,45 €
Zusatzentgelt424,81 €

Auslösende OPS-Kodes2