ZE112.0 0,4 g bis unter 0,6 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP43.01ZP43.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP43.01, ZP43.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE112.0 · 413,77 € × 1413,77 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP43.01 · 289,64 € × 1289,64 € −124,13 €
Zusatzentgelt413,77 €

Auslösende OPS-Kodes2