ZE112.08 3,2 g bis unter 4,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP43.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP43.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE112.08 · 2.151,58 € × 12.151,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP43.08 · 2.151,58 € × 12.151,58 € = gleich
Zusatzentgelt2.151,58 €

Auslösende OPS-Kodes1