ZE112.0 0,4 g bis unter 0,6 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP43.01ZP43.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP43.01, ZP43.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE112.0 · 422,12 € × 1422,12 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP43.01 · 295,48 € × 1295,48 € −126,64 €
Zusatzentgelt422,12 €

Auslösende OPS-Kodes2