ZE111.14 40,50 g bis unter 45,50 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP42.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE111.14 · 8.398,98 € × 18.398,98 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.14 · 8.398,98 € × 18.398,98 € = gleich
Zusatzentgelt8.398,98 €

Auslösende OPS-Kodes1