ZE111.12 30,50 g bis unter 35,50 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP42.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE111.12 · 6.445,26 € × 16.445,26 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.12 · 6.445,26 € × 16.445,26 € = gleich
Zusatzentgelt6.445,26 €

Auslösende OPS-Kodes1