ZE111.0 1,00 g bis unter 1,75 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP42.01ZP42.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.01, ZP42.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE111.0 · 394,84 € × 1394,84 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.01 · 246,78 € × 1246,78 € −148,06 €
Zusatzentgelt394,84 €

Auslösende OPS-Kodes2