ZE111.0 1,00 g bis unter 1,75 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP42.01ZP42.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.01, ZP42.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE111.0 · 398,37 € × 1398,37 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.01 · 248,98 € × 1248,98 € −149,39 €
Zusatzentgelt398,37 €

Auslösende OPS-Kodes2