ZE111.0 1,00 g bis unter 1,75 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP42.01ZP42.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.01, ZP42.02 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE111.0 · 400,74 € × 1400,74 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.01 · 250,46 € × 1250,46 € −150,28 €
Zusatzentgelt400,74 €

Auslösende OPS-Kodes2