ZE111.09 15,50 g bis unter 20,50 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP42.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP42.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE111.09 · 3.439,70 € × 13.439,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP42.09 · 3.439,70 € × 13.439,70 € = gleich
Zusatzentgelt3.439,70 €

Auslösende OPS-Kodes1